Südwestfalen: Europäisches Parlament entlastet Kleinstunternehmen

Südwestfalen/Brüssel. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, 10. März 2010, im Rahmen der Entbürokratisierungsstrategie eine Entlastung für Kleinstbetriebe beschlossen.

Darauf machte der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten zukünftig entscheiden können, ob sie Kleinstunternehmen von der Pflicht zum Jahresabschluss ausnehmen. Wenn Deutschland diese Möglichkeit nutze, müssen die Kleinstunternehmen nach jetzt bestehendem Recht lediglich ihre Bücher führen und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung ihrer Steuer erstellen.

Viele der ganz kleinen Unternehmen, zum Beispiel der kleine Dienstleister, Bäcker, Metzger, Kiosk oder der Imbiss, werden profitieren, wenn ihr Mitgliedstaat sie von der Jahresabschlusspflicht befreit. Somit können sie sich wieder verstärkt auf ihre eigentliche Kernaufgabe konzentrieren, statt mit bürokratischen Anforderungen konfrontiert zu sein. Die Backstube ist schließlich keine Schreibstube“, so Peter Liese.

Als Kleinstunternehmen gelten Firmen, die eine Bilanzsumme bis 500.000 Euro nicht überschreiten oder Nettoumsatzerlöse bis 1.000.000 Euro erzielen und deren durchschnittliche Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres nicht mehr als 10 Mitarbeiter beträgt.

Liese appellierte an die Bundesregierung von der Möglichkeit der Befreiung vom Jahresabschluss Gebrauch zu machen: “Kleine- und mittlere Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Der Mittelstand beschäftigt Dreiviertel aller Arbeitnehmer in Deutschland. Wir sollten uns daher dringend um die Probleme der wirklichen Leistungsträger unserer Wirtschaftsordnung kümmern, statt nur auf Wünsche und Probleme der Großen einzugehen. Durch den heutigen Beschluss ist ein wichtiger Schritt getan, dem noch weitere folgen müssen“, so Peter Liese abschließend.

Quelle: CDU-Europa-Büro für Südwestfalen

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Veröffentlicht von: Redaktion am 10. Mrz 2010 und wurde einsortiert unter:
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