Siedlinghausen: Mit 1.4 Promille unterwegs


Winterberg/Siedlinghausen. Am Sonntagmorgen, 07. März 2010, geriet ein 28-jähriger Pkw-Fahrer in Siedlinghausen in eine Kontrolle des Verkehrsdienstes. Dabei blieb die Alkoholfahne des Fahrers nicht unbemerkt und hatte einen Alkoholtest zur Folge.

Der Test war eindeutig und erbrachte ein Ergebnis von etwa 1,4 Promille. Der Winterberger musste deswegen nicht nur eine Blutprobe bei der Polizei lassen, sondern auch seinen Führerschein.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, zahlt im günstigsten Fall 500 Euro Bußgeld, bekommt vier Flensburg-Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot. Bei Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien, oder gar einem Unfall, muss im Übrigen schon ab 0,3 Promille mit Strafe bis zum Führerscheinentzug gerechnet werden.

Nicht zu vergessen sind auch der mögliche Verlust des eigenen Versicherungsschutzes und der Regress durch die Versicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in diesem Zustand stellt eine Straftat dar und wird mit empfindlich hoher Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet.

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Veröffentlicht von: Redaktion am 8. Mrz 2010 und wurde einsortiert unter:
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