Kreis Soest. Gibt es als Folge der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade höhere Sicherheitsauflagen, die Veranstalter und ehrenamtliche Vereins-vorstĂ€nde bei gröĂeren Events vor unlösbare Aufgaben stellen?
In der Antwort auf eine besorgte BG-Anfrage im Kreistag stellt Ralf Hellermann, Dezernent fĂŒr Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, klar: âZiel der Behörden im Kreis Soest ist es, den Veranstaltern behilflich zu sein, ihre Pflichten zu erfĂŒllen.â
Die gesetzlichen Grundlagen hĂ€tten sich seit der Love-Parade im Juli 2010 im Wesentlichen nicht geĂ€ndert. Allerdings sei nach Duisburg bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern, die ein erhöhtes Gefahren und Konfliktpotential aufweisen, ein Abstimmungsverfahren eingefĂŒhrt worden. So sei die Abteilung Ordnungsange-legenheiten des Kreises Soest als Aufsichtsbehörde fĂŒr die OrdnungsĂ€mter der StĂ€dte und Gemeinden zu beteiligen. âEin Veranstalter hatte immer schon Pflichten und musste immer schon haftenâ, betont Hellermann. Durch die VorfĂ€lle in Duisburg oder in Menden, wo ein Kfz in einen SchĂŒtzenzug raste, sei diese Verantwortung allen Beteiligten noch einmal sehr bewusst gemacht worden.
FĂŒr GroĂveranstaltungen hĂ€tten die Behörden im Kreis ein einheitliches Vorgehen verabredet. Erster Ansprechpartner der Veranstalter vor Ort seien die OrdnungsĂ€mter. Bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten durch den Veranstalter erfolge frĂŒhzeitig ĂŒber Sicherheitsbesprechungen eine Beratung durch alle beteiligten Behörden. Zur DurchfĂŒhrung von (SchĂŒtzen-)UmzĂŒgen gebe es mittlerweile ein abgestimmtes Merkblatt der StraĂenverkehrsbehörden im Kreis.
âErklĂ€rtes Ziel ist, im Sinne der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher rechtzeitig ein gutes Sicherheitskonzept abzustimmen und dessen erfolgreiche Umsetzung in die Praxis zu begleitenâ, bringt es Ralf Hellermann auf den Punkt. Der Kreis habe im Ordnungsamt eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Unterlagen wie EntwĂŒrfe fĂŒr Sicherheitskonzepte oder Anfragen an Abteilungen des Kreises gesendet werden können. Das Ordnungsamt ĂŒbernehme die Koordination zwischen Bauaufsicht, StraĂenverkehrsbehörde, Brandschutzdienststelle und Rettungsdienst, um ein einheitliches Vorgehen des Kreises sicherzustellen.
âGerade fĂŒr das ehrenamtliche Engagement wĂ€re es fatal, wenn den VorstĂ€nden Pflichtverletzungen vorgeworfen wĂŒrden und sie haften mĂŒsstenâ, stellt Ralf Hellermann heraus. Problematisch sei insbesondere, wenn Veranstalter erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen nicht einholten. Dann könnten sie bei VorfĂ€llen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb seien Austausch und Abstimmung zwischen Veranstalter und Behörden wichtig. Der Kreis Soest biete im Rahmen der Beratung neben Informationsmaterial auch GesprĂ€che an. Vertreter der relevanten Abteilungen hĂ€tten schon an verschiedenen Versammlungen teilgenommen. Es habe sich gezeigt, dass verschiedene Veranstalter inzwischen schon sehr gute Konzepte erstellt und umgesetzt haben.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest
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Welcher Redakteur hat diesen Beitrag veröffentlicht? Veröffentlicht von: Redaktion
am 10. Mrz 2012 und wurde einsortiert unter:
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